Dreiklassenwahlrecht

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Einführung eines Dreiklassenwahlrechts ?

Ja
11
65%
Nein
3
18%
Äh, wie bitte ?
3
18%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 17

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Hoirkman Szeßhts
Beiträge: 36
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Beitrag von Hoirkman Szeßhts »

Annchen hat geschrieben:Ja, aber es ging darum, ob es überhaupt möglich ist, das Dreiklassenwahlrecht einzuführen wegen Art. 79 III GG. Es ist schon deshalb nicht möglich, weil die Grundsätze des Art. 20 unabänderlich sind
Genau das versuchte ich ja zu sagen. Es kann keine Wahlrechtsänderung hin zu einem Dreiklassenwahlrecht geben, weil es dem unabänderlichen Art. 3 der Grundrechte widerspricht.
Lamentier der Herr nicht so schrecklich in der Finsternis, und vexier Er nicht die Leute, wenn Ihm sonst nichts fehlt, als dass Er zuviel ins Gläschen gekuckt.
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Annchen
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Beitrag von Annchen »

Hoirkman Szeßhts hat geschrieben:
Annchen hat geschrieben:Ja, aber es ging darum, ob es überhaupt möglich ist, das Dreiklassenwahlrecht einzuführen wegen Art. 79 III GG. Es ist schon deshalb nicht möglich, weil die Grundsätze des Art. 20 unabänderlich sind
Genau das versuchte ich ja zu sagen. Es kann keine Wahlrechtsänderung hin zu einem Dreiklassenwahlrecht geben, weil es dem unabänderlichen Art. 3 der Grundrechte widerspricht.

Art. 3 ist nicht unabänderlich.
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Beeblebrox
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Beitrag von Beeblebrox »

Eine gute Idee zur Einführung eines Mehrklassenwahlrechtes wäre auch, das Verfahren zum Entzug des Wahlrechtes zu vereinfachen. So käme man über einen kleinen Umweg auch zur Stimmengewichtung von Null. Die Idee mit den Bildungskriterien wäre nicht schlecht, den Test kann man ja in irgendein Massenverfahren, z.B. die Steuererklärung, einbinden. Mit jeder Steuererklärung könnten dann neben den individuellen finanziellen Verhältnissen auch die individuellen Bildungsverhältnisse abgefragt werden und in Stichproben durch die Behörden verifiziert werden (ähnlich der Steuerprüfung bzw. Steuerfahnung).

Die Aberkennung des Wahlrechts erfolgt dann in einem richterlichen Schnellverfahren. § 13 Nr. 4 Bundeswahlgesetz wird neu gefasst und lautet: "wer die Mindestanforderungen an den Bildungsstand nicht erfüllt".

Das Ganze nennen wir Bürger-PISA.

Gute Idee, oder?

Beeblebrox
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HansDampf
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Beitrag von HansDampf »

Sie haben gewonnen, Annchen.

Warum werd ich das Gefühl nicht los, dass es sich auch bei Ihnen um eine Juristin handelt.
das leben ist kein wunschkonzert !
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Hoirkman Szeßhts
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Beitrag von Hoirkman Szeßhts »

Annchen hat geschrieben:Art. 3 ist nicht unabänderlich.
Tatsächlich! Ich war bis jetzt felsenfest davon überzeugt, dass man keinen der Grundrechtsartikel ändern könnte. Das ist ja ein Skandal! Ein Klassenwalrecht könnte man dann ja doch einführen, weil die Bestimmung, dass die Bundesrepublik ein demokratischer Bundesstaat zu sein hat (Art. 20 Abs. 1) sehr interpretationsfähig ist. Demokratie heißt ja nur Herrschaft des Volkes, von Gleichberechtigung ist dabei noch gar keine Rede.
Und falls Art. 20 doch noch ein Hindernis sein sollte, dann könnte man noch Art. 79 ändern oder ganz abschaffen.
Lamentier der Herr nicht so schrecklich in der Finsternis, und vexier Er nicht die Leute, wenn Ihm sonst nichts fehlt, als dass Er zuviel ins Gläschen gekuckt.
Knickfuß
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Beitrag von Knickfuß »

Warum sollte mensch nicht gleich 3 Bundestage und 3 Bundesräte wählen lassen, die dann jeweils für ihren geistigen Wählerstamm Politik betreiben. Dann wären die dummen Gesetze für die Dummen, die lustigen Gesetze für die Lustigen, die feministischen Gestze für die Feministen u.s.w.

Dann wären doch alle Wähler glücklich und die Wahlbeteiligung würde sprunghaft ansteigen.
Knick und ab.
Knickfuß
Beiträge: 46
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Beitrag von Knickfuß »

Oder besser noch: die Wahl wird ganz abgeschafft und der Titel MdB wird vererbt oder verschenkt. Interessiert doch sowieso niemanden mehr. So bleibt dem armen Wählermenschen wenigstens die Qual der Wahl des kleineren Übels erspart. Und sie werden nach der Wahl nicht enttäuscht und frustriert. Die Gelder des Wahlkampfes könnten dann auch umgehend der Rentenkassen zugeführt werden.

Ich sehe da nur Vorteile.
Knick und ab.
Gast

Beitrag von Gast »

Sie fangen an meinen vernünftigen Vorschlag zur Änderung der Wahlvorschriften zu verhohnepiepen, Knickfuß.
Knickfuß
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Beitrag von Knickfuß »

Nein, nicht doch.
Ich bin beim Lesen ihrer Vorschläge regelrecht ins Träumen gekommen.
Aber ich gebe ihnen Recht, wenn sie die Umsetzung von mehreren Bundestagen anzweifeln. Drei Bundesregierungen mit drei mal mehr Superministern? So viele Posten könnte mensch bei der heutigen Politikerlandschaft wahrlich nicht besetzen.
Knick und ab.
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HansDampf
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Beitrag von HansDampf »

Ich glaube daß es durchaus möglich ist, daß Grundgesetz in der Weise umzugestalten, dass es zulässig ist, den einzelnen Stimmen einen unterschiedlichen Zählwert zukommen zu lassen. Auch ein solches Wahlsystem ist demokratisch, wenn 1. ein grundsätzliches Recht zum wählen garantiert ist und 2. die Unterschiede zwischen den verschiedenen Zählwerten nicht willkürlich sind, sondern abhängig von der politischen Bildung.
Das praktische Problem an dem es scheitern dürfte ist, daß es schwierig bis unmöglich ist, geeignete Abgrenzungskriterien zu finden und diese bei den Bürgern abzuprüfen.
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Larifari
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Die Lösung

Beitrag von Larifari »

Nach dem Aufstand des 17. Juni
Ließ der Sekretär des Schriftstellerverbandes
In der Stalinallee Flugblätter verteilen
Auf denen zu lesen war, daß das Volk
Das Vertrauen der Regierung verscherzt habe
Und es nur durch doppelte Arbeit
Zurückerobern könne. Wäre es da
Nich doch einfacher, die Regierung
Löste das Volk auf und
Wählte ein anderes?

Ob da nicht vielleicht die Wahlkampfkosten in die Höhe schießen, Herr Brecht?? Wobei dieses Volk wirklich allmählich aufgelöst gehört.
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